Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen habe Geltung für alle Lieferungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden.

1. Vertragsgegenstand
Zwischen Herr Josef Heinzer mit Sitz in 6434 Illgau Schweiz und einer Person, die von Herr Josef Heinzer Gegenstände erwerben will (nachfolgend "Kunde" genannt), besteht ein Kaufvertrag
entsprechend den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht.
Integrierende Bestandteile des Vertrags sind die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung gültigen Preislisten.

2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt Herr Josef Heinzer seine Absicht zum Abschluss des Kaufvertrags durch eine Bestellung bekannt. Diese Bestellung bedarf keiner besonderen Form. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie mündlich oder auf elektronischem Weg abgegeben wird. Mit der Annahme einer Bestellung des Kunden durch Josef Heinzer kommt der Kaufvertrag zustande. Die Bestellungsannahme erfolgt in der Regel stillschweigend.

3. Auflösung
Der Kunde kann innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, falls Herr Josef Heinzer die Liefergenstände bereits ausgeliefert oder an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben hat.

4. Nichterfüllung
Erklärt der Kunde nach Ablauf der Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung, die noch zu liefernden Gegenstände nicht annehmen zu wollen, oder verweigert er die Annahme der Liefergegenstände, so ist der Kunde wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags gegenüber von Herrn Josef Heinzer schadenersatzpflichtig. Herr Josef Heinzer ist berechtigt, neben einer Bearbeitungsgebühr wahlweise 20% des vereinbarten Kaufpreises oder die Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.

5. Besitz- und Gefahrenübergang
Die vom Kunden bestellten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz von Herr Josef Heinzer. Die Gefahr geht an den Kunden über, sobald die zu liefernden Gegenstände an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wird. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, sind für die Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum ab Werk. Gewährt ein Hersteller auf seine Produkte eine längere Gewährleistungsfrist, so gilt letztere als vereinbart. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, falls die Betriebs-, Wartungs- oder Lageranleitungen nicht beachtet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und ein Mangel auf dies zurückgeführt werden kann.
Gewährleistungsansprüche bedürfen grundsätzlich der Stellungnahme des Herstellers.

7. Haftungsausschluss
Herr Josef Heinzer lehnt jede Haftung ab, insbesondere für Schäden oder Verluste jeglicher Art, verursacht durch eine allfällige Nichteignung der Gegenstände zu einem besonderen Zweck.
Unter keinen Umständen ist Herr Josef Heinzer haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt aus der Benutzung oder Unmöglichkeit zur Benutzung der Gegenstände resultierenden Schäden.

8. Unverbindlichkeit der Angebote
Die Herr Josef Heinzer mitgeteilten Angebotsbeschreibungen und technischen Spezifikationen sind ohne Gewähr zu verstehen.
Kleinere Unstimmigkeiten zwischen der Beschreibung eines Artikels und den tatsächlichen Daten stellen keinen Grund dar für eine Auflösung oder Abänderung des Kaufvertrags.

9. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Herr Josef Heinzer ist berechtigt, auf dem ausstehenden Betrag einen Schuldzins von höchstens 8% pro Jahr zu erheben, sowie dem Kunden die Kosten für Mahnungen und Inkassi zu verrechnen. Bleiben Mahnungen erfolglos, so wird Herr Josef Heinzer eine Schuldbetreibung einleiten.
Bei Zahlungsverzug kann Herr Josef Heinzer Warenlieferungen zurückhalten. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Vertragspflicht.

10. Gültigkeit und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2007 in Kraft.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt CH-6430 Schwyz, Schweiz.

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