Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen habe Geltung für alle
Lieferungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen
vereinbart werden.
1. Vertragsgegenstand
Zwischen Herr Josef Heinzer mit Sitz in 6434 Illgau Schweiz und einer
Person, die von Herr Josef Heinzer Gegenstände erwerben will
(nachfolgend "Kunde" genannt), besteht ein Kaufvertrag
entsprechend den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht.
Integrierende Bestandteile des Vertrags sind die hier vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt der
Vertragsschliessung gültigen Preislisten.
2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt Herr Josef Heinzer seine Absicht zum Abschluss des
Kaufvertrags durch eine Bestellung bekannt. Diese Bestellung bedarf
keiner besonderen Form. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie mündlich oder auf elektronischem Weg abgegeben wird. Mit der Annahme einer Bestellung des Kunden durch Josef Heinzer kommt der Kaufvertrag zustande. Die Bestellungsannahme erfolgt in der Regel stillschweigend.
3. Auflösung
Der Kunde kann innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt seiner
Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
ausgeschlossen, falls Herr Josef Heinzer die Liefergenstände bereits
ausgeliefert oder an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben
hat.
4. Nichterfüllung
Erklärt der Kunde nach Ablauf der Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt
der Bestellung, die noch zu liefernden Gegenstände nicht annehmen zu
wollen, oder verweigert er die Annahme der Liefergegenstände, so ist der Kunde wegen Nichterfüllung des
Kaufvertrags gegenüber von Herrn Josef Heinzer schadenersatzpflichtig.
Herr Josef Heinzer ist berechtigt, neben einer Bearbeitungsgebühr wahlweise 20% des vereinbarten Kaufpreises oder die
Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
5. Besitz- und Gefahrenübergang
Die vom Kunden bestellten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises im Besitz von Herr Josef Heinzer. Die Gefahr
geht an den Kunden über, sobald die zu liefernden Gegenstände an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wird.
Reklamationen über allfällige Beschädigungen, sind für die Abklärung der
Ursachen unverzüglich zu melden.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum ab Werk. Gewährt
ein Hersteller auf seine Produkte eine längere Gewährleistungsfrist, so
gilt letztere als vereinbart. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung
und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, falls die Betriebs-, Wartungs- oder
Lageranleitungen nicht beachtet, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, und ein Mangel auf dies
zurückgeführt werden kann.
Gewährleistungsansprüche bedürfen grundsätzlich der Stellungnahme des Herstellers.
7. Haftungsausschluss
Herr Josef Heinzer lehnt jede Haftung ab, insbesondere für Schäden oder
Verluste jeglicher Art, verursacht durch eine allfällige Nichteignung
der Gegenstände zu einem besonderen Zweck.
Unter keinen Umständen ist Herr Josef Heinzer haftbar für irgendwelche
direkt oder indirekt aus der Benutzung oder Unmöglichkeit zur Benutzung
der Gegenstände resultierenden Schäden.
8. Unverbindlichkeit der Angebote
Die Herr Josef Heinzer mitgeteilten Angebotsbeschreibungen und technischen Spezifikationen sind ohne Gewähr zu verstehen.
Kleinere Unstimmigkeiten zwischen der Beschreibung eines Artikels und
den tatsächlichen Daten stellen keinen Grund dar für eine Auflösung oder
Abänderung des Kaufvertrags.
9. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
Herr Josef Heinzer ist berechtigt, auf dem ausstehenden Betrag einen
Schuldzins von höchstens 8% pro Jahr zu erheben, sowie dem Kunden die Kosten für Mahnungen und Inkassi zu verrechnen.
Bleiben Mahnungen erfolglos, so wird Herr Josef Heinzer eine
Schuldbetreibung einleiten.
Bei Zahlungsverzug kann Herr Josef Heinzer Warenlieferungen
zurückhalten. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner
Vertragspflicht.
10. Gültigkeit und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2007 in Kraft.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt CH-6430 Schwyz, Schweiz.